Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung
Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen, als durch den Besteller - selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote und Preise
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluß Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Bei kurzfristigen Lieferungen gilt die ausgestellte Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Versand und Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

4. Liefertermine
Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht und sind auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen, in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diese geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Bei strittigen Gegenansprüchen steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. Wird der Versand der am Lager liegenden Teile auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat berechnet. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist ‚ anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Bei der Auftragsart "Abruf“ hat die Abnahme innerhalb der nächsten 12 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller, einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware, die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderung gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen‚bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Werts der Kaufsache, zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn der Sicherungswert, die zu sichernde Forderung um mehr als 25 % übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7. Auskünfte und Beratung
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren, erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte, für den vorgesehenen Verwendungszweck zu
überzeugen.

8. Gewährleistung
Ist der Besteller Kaufmann, setzen seine Gewährleistungsansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängel beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.Wird eine Installation vertraglich vereinbart, beginnt die Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab protokollierter Beendigung der Funktionsprüfung. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen bzw. die des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien  verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Unternehmer, die nicht Kaufleute sind, müssen uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangen wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten, dass:
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;
b) der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und wir einen Service-Techniker zum Besteller schicken, um die Reparatur vorzunehmen. Von den durch die Nachbesserung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes. Außerdem tragen wir die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung eintritt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.  Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderung der Ware.

9. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus  Schadensersatz-ansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheits- merkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen beiden vorhergehenden Absätzen gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhalten unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nachdem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Leih-/Testweise Überlassung
Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte oder Materialien zur Verfügung gestellt, so bleiben diese Eigentum des Messgeräteservice REIMER. Messgeräteservice REIMER hat das Recht, die Leihgeräte jederzeit mit einer Frist von 8 Kalendertagen zurückzufordern. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach,
gelten die Produkte,zu dem jeweiligen Listenpreis, als gekauft.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist das Amtsgericht Gera bzw. das Landgericht Gera. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts(CISG).

12. Individualvereinbarungen
Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.

13. Sonstiges
Die Nichtausübung von Rechten durch Messgeräteservice REIMER bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht.

Stand: Oktober 2008